Mietverwaltung
Zu unseren Aufgabe als Verwalter zählt die kaufmännische und technische Verwaltung von Mietshäusern. Wir übernehmen für Sie folgende Aufgaben:
Betreuung der Mietverträge
• Inkasso der Mieten inkl. Betriebskosten, Kautionen und sonstigen
Einnahmen.
• Durchführung des außergerichtlichen Mahnwesens.
• Treuhänderische Verwaltung von Kautionen und anderer Mietsicherheiten
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
• Fristgerechte Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für
Abrechnungszeiträume während der Laufzeit dieses Vertrags.
• Vornahme notwendiger Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen
gegenüber den Mietern.
• Umsetzung von Mieterhöhungen, die sich unmittelbar aus dem
Mietvertrag ergeben (Staffel- oder Indexvereinbarungen).
• Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Aussprache
von Abmahnungen.
• Entgegennahme von Willenserklärungen der Mieter.
• Abgabe von Willenserklärungen gegenüber den Mietern, insbesondere
Aussprache ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen
von Mietverhältnissen nach Zustimmung des Vermieters.
Bei gewerblichen Mietverhältnissen bedarf jede Abgabe
einer vertragsändernden oder vertragsauflösenden Willenserklärung
einer ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
• Rücknahme der Mietsache bei Beendigung eines Mietverhältnisses
inkl. der Erstellung eines Übergabeprotokolls.
Objektbewirtschaftung
• Betreuung bestehender Aufträge und Verträge für die Objektbewirtschaftung
(Gebäudereinigung, Hausmeistertätigkeit,
Wartung technischer Einrichtungen, Energielieferung,
Entsorgung, Heizkostenabrechnung, Trinkwasserbeprobung
etc.) inkl. sachlicher und rechnerischer Rechnungsprüfung.
• Kündigung bestehender bzw. Abschluss neuer für die ordnungsgemäße
Verwaltung erforderlicher Verträge nach Zustimmung
durch den Vermieter.
• Überwachung des technischen Zustands des Verwaltungsobjekts
durch regelmäßige Begehungen.
• Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten.
Gebäude
• Aufrechterhaltung bestehender Versicherungsverträge (insbesondere
der verbundenen Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen).
• Abwicklung von Versicherungsschäden gegenüber dem Versicherer.
Zahlungen des Versicherers für Regieleistungen
stehen dem Mietverwalter zu.
• Kündigung bestehender bzw. Abschluss neuer Versicherungsverträge
nach Zustimmung durch den Vermieter.