Mietverwaltung 

Zu unseren Aufgabe als Verwalter zählt die kaufmännische und technische Verwaltung von Mietshäusern. Wir übernehmen für Sie folgende Aufgaben:


Betreuung der Mietverträge

• Inkasso der Mieten inkl. Betriebskosten, Kautionen und sonstigen

Einnahmen.

• Durchführung des außergerichtlichen Mahnwesens.

• Treuhänderische Verwaltung von Kautionen und anderer Mietsicherheiten

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

• Fristgerechte Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für

Abrechnungszeiträume während der Laufzeit dieses Vertrags.

• Vornahme notwendiger Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen

gegenüber den Mietern.

• Umsetzung von Mieterhöhungen, die sich unmittelbar aus dem

Mietvertrag ergeben (Staffel- oder Indexvereinbarungen).

• Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Aussprache

von Abmahnungen.

• Entgegennahme von Willenserklärungen der Mieter.

• Abgabe von Willenserklärungen gegenüber den Mietern, insbesondere

Aussprache ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen

von Mietverhältnissen nach Zustimmung des Vermieters.

Bei gewerblichen Mietverhältnissen bedarf jede Abgabe

einer vertragsändernden oder vertragsauflösenden Willenserklärung

einer ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

• Rücknahme der Mietsache bei Beendigung eines Mietverhältnisses

inkl. der Erstellung eines Übergabeprotokolls.


Objektbewirtschaftung

• Betreuung bestehender Aufträge und Verträge für die Objektbewirtschaftung

(Gebäudereinigung, Hausmeistertätigkeit,

Wartung technischer Einrichtungen, Energielieferung,

Entsorgung, Heizkostenabrechnung, Trinkwasserbeprobung

etc.) inkl. sachlicher und rechnerischer Rechnungsprüfung.

• Kündigung bestehender bzw. Abschluss neuer für die ordnungsgemäße

Verwaltung erforderlicher Verträge nach Zustimmung

durch den Vermieter.

• Überwachung des technischen Zustands des Verwaltungsobjekts

durch regelmäßige Begehungen.

• Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten.


Gebäude

• Aufrechterhaltung bestehender Versicherungsverträge (insbesondere

der verbundenen Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen).

• Abwicklung von Versicherungsschäden gegenüber dem Versicherer.

Zahlungen des Versicherers für Regieleistungen

stehen dem Mietverwalter zu.

• Kündigung bestehender bzw. Abschluss neuer Versicherungsverträge

nach Zustimmung durch den Vermieter.